SRU-Sondergutachten „Klimaschutz im Verkehrssektor“
Die Umsetzung der im Pariser Klima-Abkommen vereinbarten Ziele erfordert eine schnelle und radikale Minderung der Treibhausgasemissionen. Dies gilt auch für den Verkehrssektor. Bis 2050 muss der Verkehr fast vollständig treibhausgasneutral sein. Zudem sind die internationalen und technologischen Entwicklungen im Verkehrssektor durch eine hohe Dynamik gekennzeichnet, die für Deutschland nicht folgenlos bleiben wird. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen ist in einem Sondergutachten der Frage nachgegangen, welche Weichenstellungen in der kommenden Legislaturperiode erforderlich sind, um die Dekarbonisierung des Verkehrssektors auf den Weg zu bringen.