Nachaltigkeit Alternative FlugkraftstoffeSubventionen

Wie wird der Luftverkehr finanziert?

#

Flugzeuge verkehren vor allem grenzüberschreitend. In Deutschland beträgt der Anteil des internationalen Verkehrs über 80 Prozent. Der Luftverkehr unterscheidet sich somit fundamental von Straßen‐ und Schienenverkehr, die hauptsächlich national stattfinden. Steuerliche Insellösungen führen daher im Luftverkehr zwingend zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der in diesen Staaten heimischen Luftverkehrswirtschaft.

Die internationale Staatengemeinschaft hat sich daher frühzeitig über grundlegende Regelungen für den Luftverkehr verständigt: Im Chicagoer Abkommen, das völkerrechtlich bindend ist, haben sich die unterzeichnenden Staaten auf Grundsätze und Vereinbarungen geeinigt, damit die internationale Zivilluftfahrt auf der Grundlage gleicher Möglichkeiten errichtet und gesund und wirtschaftlich betrieben werden kann.

Das Abkommen stellt unter anderem Grundsätze zur Finanzierung des Luftverkehrs auf, darunter für die Erhebung von Flughafenentgelten und -gebühren, und es enthält ein Verbot für „Gebühren, Abgaben oder sonstige Entgelte“, die für den Einflug in, den Ausflug aus und den Überflug über das eigene Hoheitsgebiet für gewerblich genutzte Flugzeuge oder „an Bord befindliche Personen und Güter“ auferlegt werden (Art. 15). Zudem sind Flugkraftstoffe, die sich beim Einflug in das Hoheitsgebiet oder beim Ausflug aus dem Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates an Bord befinden, von „Zöllen, Revisionsgebühren oder ähnlichen staatlichen oder örtlichen Abgaben und Gebühren befreit“ (Art. 24).

Die Bundesrepublik Deutschland hat das Chicagoer Abkommen 1956 ratifiziert. Es ist seitdem rechtliche Grundlage für deutsche Politik bezüglich des Luftverkehrs. Damit haben sich weltweit die Staaten dafür entschieden, den Luftverkehr über kostendeckende Nutzungsentgelte, die von den Fluggesellschaften entrichtet werden, und gerade nicht über Steuern zu finanzieren, deren Höhe sich nicht an den tatsächlichen Infrastrukturkosten orientieren und deren Einnahmen nicht zu deren Deckung herangezogen werden. Eine Doppelbelastung des Luftverkehrs durch Nutzungsentgelte und Steuern ist demnach zu vermeiden.

Ein Blick auf die Finanzierung aus Steuermitteln in Deutschland zeigt, dass der Luftverkehr unter allen Verkehrsträgern mit Abstand die wenigsten staatlichen Zuwendungen für Betrieb und Infrastruktur erhält. Dies zeigt, dass der Luftverkehr in Deutschland fast vollständig nutzerfinanziert ist, von einer Subventionierung kann also keine Rede sein.

#

Staatliche Ausgaben für Infrastruktur und Betrieb in Deutschland pro Jahr

Quelle: Eigene Auswertung auf Grundlage von Bundesministerium der Finanzen (2023) und Böttger (2021)
Nach oben