Bezahlt der Luftverkehr für die von ihm verursachten CO2-Emissionen?
Verkehr verursacht volkswirtschaftliche Kosten zum Beispiel in Form von den negativen Folgen des Ausstoßes von CO2. Der Luftverkehr trägt bereits einen Teil dieser sogenannten externen Kosten.
Beispiel CO2: Seit dem 1. Januar 2012 ist der Luftverkehr in den europäischen Emissionshandel EU-ETS miteinbezogen. Fluggesellschaften müssen seit diesem Zeitpunkt auf sämtlichen innereuropäischen Flügen für jede Tonne emittiertes CO2 über ein entsprechendes CO2-Emissionszertifikat verfügen. Der Luftverkehr wächst seit diesem Zeitpunkt innerhalb Europas CO2‐neutral, da aufgrund der festgesetzten CO2‐Obergrenze (sog. Cap) jede Tonne CO2‐Mehrausstoß im innereuropäischen Luftverkehr an anderer Stelle eingespart wird. Darüber hinaus hat sich die internationale Staatengemeinschaft im Oktober 2016 auf ein marktbasiertes Klimaschutzabkommen für den internationalen Luftverkehr ab dem Jahr 2020 – das sogenannte CO2-Kompensations-System CORSIA– verständigt. Dabei kaufen die Luftverkehrsunternehmen Projektzertifikate, durch die sie Klimaschutzmaßnahmen finanzieren. Die Zertifikate werden an einer Börse gehandelt und erworben. Der internationale Luftverkehr ist somit seit 2020 der erste Verkehrs- und Wirtschaftssektor, für den es ein eigenes weltweites Klimaschutzinstrument gibt.